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   BVerwG, 05.10.1966 - IV C 112.65   

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https://dejure.org/1966,563
BVerwG, 05.10.1966 - IV C 112.65 (https://dejure.org/1966,563)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1966 - IV C 112.65 (https://dejure.org/1966,563)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1966 - IV C 112.65 (https://dejure.org/1966,563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Begriff der vorhandenen Erschließungsanlagen - Auslegung des Begriffs der "vorhandenen Straße" im Sinne des ehemaligen preußischen Anliegerbeitragsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 152
  • ZMR 1967, 57
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63

    Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1966 - IV C 112.65
    Fortsetzung der Rechtsprechung des I. Senatsim Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - (BVerwGE 18, 80).

    Diese Auffassung stimmt mit der überein, die das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinerEntscheidung vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - (BVerwGE 18, 80) zum Ausdruck gebracht hat.

  • VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13

    Vorhandene Straße; Festsetzungsverjährung

    34 Zu den vorhandenen Straßen i.S.d. BBauG/BauGB bzw. nunmehr i.S.d. KAG gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch solche, die i.S.d. ehemaligen preußischen Anliegerbeitragsrechts "vorhanden" waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.10.1966 - IV C 112.65 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 10; Urt. v. 16.09.1977 - IV C 5.75 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62; Arndt, KStZ 1984, 107).
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

    Zum Begriff der vorhandenen Erschließungsanlage (im Anschluß an das Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 112.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 10).

    Der erkennende Senat hat seit seinem Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 112.65 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 10 S. 51) im Anschluß an das Urteil des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - (BVerwGE 18, 80) in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß der Begriff der "vorhandenen" Erschließungsanlage im Sinne von § 180 Abs. 2 BBauG lediglich eine andere Bezeichnung für die "bereits hergestellte Erschließungsanlage" im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG sei und daß zu diesen "bereits hergestellten Erschließungsanlagen" des § 133 Abs. 4 BBauG neben den programmgemäß ausgebauten Straßen auch die "vorhandenen" Straßen im Sinne des ehemaligen preußischen Anliegerbeitragsrechts gehören.

  • BVerwG, 28.01.1972 - IV B 78.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Endgültige Herstellung einer

    Die - bei dem Inkrafttreten des preußischen Fluchtliniengesetzes - "vorhandene Straße" im Sinne von § 15 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 (GS. S. 561) hat der beschließende Senat im Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 112.65 - (MDR 1967, 152; ZMR 1967, 57) den beitragsfreien vorhandenen Erschließungsanlagen im Sinne von § 180 Abs. 2 BBauG zugerechnet, weil nach preußischem Recht für sie eine Beitragspflicht nicht mehr entstehen konnte, soweit an ihr bereits angebaut war.

    Aus dem Rechtsstreit ergeben sich danach weder grundsätzliche Fragen, die noch der Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht bedürften, noch liegen Abweichungen von den Urteilen BVerwG I C 88.63 und IV C 112.65 vor, was die Kläger behaupten.

  • BVerwG, 28.01.1972 - IV B 77.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhebung eines

    Die - bei dem Inkrafttreten des preußischen Fluchtliniengesetzes - "vorhandene Straße" im Sinne von § 15 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 (GS. S. 561) hat der beschließende Senat im Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 112.65 - (MDR 1967, 152; ZMR 1967, 57) den beitragsfreien vorhandenen Erschließungsanlagen im Sinne von § 180 Abs. 2 BBauG zugerechnet, weil nach preußischem Recht für sie eine Beitragspflicht nicht mehr entstehen konnte, soweit an ihr bereits angebaut war.

    Aus dem Rechtsstreit ergeben sich danach weder grundsätzliche Fragen, die noch der Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht bedürften, noch liegen Abweichungen von den Urteilen BVerwG I C 88.63 und IV C 112.65 vor, was der Kläger behauptet.

  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 22.78

    Zulässigkeit der Revision bei Begründung der Revision mit dem Eintritt der

    Der Senat hat seit seinem Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 112.65 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 10) im Anschluß an BVerwGE 18, 80 [BVerwG 25.02.1964 - BVerwG I C 88.63] in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß der Begriff der "vorhandenen" Erschließungsanlage im Sinne von § 180 Abs. 2 BBauG lediglich eine andere Bezeichnung für die "bereits hergestellte" Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG sei und daß zu diesen "bereits hergestellten Erschließungsanlagen" des § 133 Abs. 4 BBauG neben den programmgemäß ausgebauten Straßen auch die "vorhandenen Straßen" im Sinne des ehemaligen Anliegerbeitragsrechts gehören.
  • VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung;

    Nach dem für die Beurteilung dieser Frage allein maßgebenden Landesrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1966 - IV C 112.65 - juris) konnte im ehemals württembergischen Landesteil, zu dem auch die Beklagte gehörte, nach dem Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung vom 6. Oktober 1872 am 1. Januar 1873 beziehungsweise der Württembergischen Bauordnung vom 28. Juli 1910 (RegBl. S. 333) sowie dem Aufbaugesetz vom 18. August 1948 (RegBl. S. 127) eine Straße die Bestimmung zum Anbau und damit den Charakter einer "Baustraße" (vgl. Art. 7 Abs. 5 BauO 1910) nur erhalten, wenn sie nach Maßgabe eines verbindlichen Ortsbauplans, Baulinienplans oder Bebauungsplans ausgebaut wurde.
  • BVerwG, 05.03.1980 - 4 B 8.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

    Seit dem Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 112.65 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 10 S. 51) im Anschluß an das Urteil des 1. Senats vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - (BVerwGE 18, 80) hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß der Begriff der "vorhandenen" Erschließungsanlage im Sinne von § 180 Abs. 2 BBauG lediglich eine andere Bezeichnung für die "bereits hergestellte Erschließungsanlage" im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG sei und daß zu diesen "bereits hergestellten Erschließungsanlagen" des § 133 Abs. 4 BBauG neben den programmgemäß ausgebauten Straßen auch die "vorhandenen" Straßen im Sinne des ehemaligen preußischen Anliegerbeitragsrechts gehören (vgl. ferner Urteil des Senats vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 99.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62 S. 31 [33]).
  • BVerwG, 11.09.1981 - 8 B 93.81

    Auslegung der "vorhandenen Straße" im Sinne des früheren Anliegerrechts -

    Es geht in Übereinstimmung mit den Urteilen vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 112.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 10 und vom 21. September 1979 - BVerwG 4 C 22, 27 und 29.78 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 28 S. 31 (35) davon aus, daß zu den vorhandenen Erschließungsanlagen im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG nicht nur die "bereits hergestellte(n) Erschließungsanlagen" des § 133 Abs. 4 BBauG, sondern auch die "vorhandenen Straßen" im Sinne von § 15 pr.
  • BVerwG, 16.09.1977 - 4 C 5.75

    Erschließungsbeitragsrecht - Vorhandene Erschließungsanlage -

    Zum Begriff der vorhandenen Erschließungsanlage (im Anschluß an das Urteil vom 05.10.1966 - BVerwG IV C 112.65 - Buchholz 406.11 BBG § 133 Nr. 10).
  • BVerwG, 18.01.1982 - 8 B 231.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das angefochtene Urteil weicht nicht im Sinne der genannten Vorschrift von den dafür in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1966 (- BVerwG IV C 112.65 - MDR 1967, 152), 4. März 1967 (- BVerwG IV B 193.66 - ZMR 1967, 287) und 2. Juli 1969 (- BVerwG IV C 130.68 - ZMR 1970, 93) ab.
  • BVerwG, 26.01.1978 - 4 B 210.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 28.06.1971 - IV B 55.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beitragspflicht für

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